Informationen des Amts für Ausbildungsförderung Heidelberg zum BAföG.

Wird auch eine Ausbildung im Ausland gefördert?

§ 5 BAföG, § 16 BAföG

Auch für eine Ausbildung im Ausland kann Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt werden.

1. Innerhalb der Europäischen Union kann der Besuch von Ausbildungsstätten im Ausland bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.

2. Nach Ausbildungsstätte, Ausbildungsinhalt, Zeitpunkt und Dauer vorgeschriebene Auslandsstudienzeiten im Rahmen eines integrierten Studienganges mit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und ausländischen Ausbildungsstätte kann unabhängig von einer einjährigen Ausbildungsphase im Inland die jeweilige Auslandsausbildung gefördert werden.

3. Der ergänzende Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte, der im Rahmen einer Inlandsausbildung oder einer Auslandsausbildung als Grenzgänger durchgeführt wird, kann für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig sein.

Weitere Informationen und ein Verzeichnis aller Ämter für Ausbildungsförderung, die für die Förderung einer Ausbildung außerhalb der Bundesrepublik zuständig sind, finden Sie auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Für allgemeine Fragen steht Ihnen auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das BMBF gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk anbietet:

BAföG-Hotline 0800 2236341 montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr

Jetzt neu, der Online eAntrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.


Infos & Hinweise BAföG Ausland

Formblätter

Wie können mir die Checklisten helfen?

Die Checklisten helfen mit Tipps und Ratschlägen für Ihre Antragstellung. Die Checkliste für Auslandsförderung finden Sie hier.

Was muss auf Ihren Unterlagen vermerkt sein

Bei Abgabe/Zusendung von Unterlagen bitte immer darauf achten, dass auf den Unterlagen vermerkt ist:

  • Name des Auszubildenden und die vom Studierendenwerk Heidelberg vergebene Förderungsnummer (nicht mit der Matrikelnummer der Hochschule verwechseln)
  • Falls die Förderungsnummer (noch) nicht bekannt ist, bitte außerdem angeben: Ort und Name der besuchten Ausbildungsstätte und Studienfachrichtung, d. h. Studiengang/die Teilstudiengänge, in denen die Immatrikulation erfolgt (ist) und die Bezeichnung des angestrebten Abschlussexamens.

Kontakt per E-Mail

Es ist noch nicht möglich, per E-Mail rechtswirksam Willenserklärungen (z.B. BAföG- Anträge, Zusatzanträge, Änderungsanzeigen) abzugeben, außer die Unterlagen werden mit Unterschrift versehen eingescannt und Kommen lesbar in der Abteilung Studienfinanzierung an. Dafür muss immer noch der konventionelle schriftliche Weg eingehalten werden, bei dessen Nutzung auch einzuhaltende Fristen, Termine und sonstige Formvorschriften zu beachten sind.

Anfragen per Internet können auch nicht vorrangig beantwortet werden. Da aus Datenschutzgründen das Internet nicht für Mitteilungen unter Verwendung personenbezogener Einzeldaten verwendet werden soll, bitten wir auch, immer die Postanschrift mitzuteilen.