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200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung. Die Einmalzahlung kann ab dem 15. März 2023 online beantragt werden.

Hinweis: Grundsätzlich beeinflussen die Studierendenwerke weder die Antragsbedingungen (BundID oder Elster-Zertifikat) noch die Vergabe des Zugangscodes – das tun die Hochschulen bzw. die Fachschulen.

Alle Infos unter:
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

Das BMBF hat auf seiner Website diese FAQs eingestellt:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html


Statement von Matthias Anbuhl, dem Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks:
„Die Geduld der Studierenden ist reichlich strapaziert worden, nun muss das Antragsportal auch fürs Massengeschäft mit potenziell fast drei Millionen Studierenden funktionieren. Der Winter ist bald vorbei, und es ist höchste Zeit, dass diese Hilfe jetzt bei den Studierenden ankommt.

Der politische Prozess, wie diese grundsätzlich wichtige und richtige Hilfe der Bundesregierung im deutschen Bildungsföderalismus umgesetzt wurde, zeigt einmal mehr: Rasche und effektive Unterstützung ist in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik nur dann möglich, wenn Bund und Länder sich aufs engste absprechen und koordinieren, am besten schon vor der Verkündung solcher Maßnahmen.

Neben dieser Einmalzahlung sind dringend auch strukturelle Verbesserungen beim BAföG notwendig. Das macht ein studentisches Budget erst planbar. Der BAföG-Grundbetrag und die BAföG-Wohnkostenpauschale müssen  so rasch wie möglich erhöht und die im Koalitionsvertrag versprochene, strukturelle BAföG-Reform angepackt werden.“

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